„Der Lehrgang ist von der Bezirksregierung Arnsberg zum Erwerb der Sachkunde gem. Anhang I, Nummer 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 mit Bescheid Az.: 56.8311.1.519 anerkannt.”
Betriebe und Unternehmen die Abbrüche, Sanierungen und Instandhaltungen durchführen müssen mind. über einen Sachkundigen im Umgang mit Asbest verfügen. Beseitigen oder transportieren diese Firmen noch zusätzlich schwach gebundenen Asbest, wird noch ein zusätzlicher Sachkundiger (Vertretung) benötigt.
Dieser Grundlehrgang richtet sich an Fach- und Führungskräfte (z. B. Bauleiter, Architekten, Techniker und Meister, Verantwortliche in Behörden), insbesondere folgende Gewerke:
An das Seminar schließt sich eine schriftliche Prüfung vor einem Vertreter der zuständigen Behörde an.
In den Seminargebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. aktueller MwSt. und sind vor Seminarbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der zuständigen Behörde!
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