Laut Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit 2 Mitarbeitern. Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach den TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen
sie ebenfalls über einen Fachkundenachweis verfügen.
Die für eine Schadstoffsammelstelle benötigte „Fachkraft“ muss einen Ersthelferkurs absolviert haben und eine berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant besitzen. Darüber hinaus muss die „Fachkraft“ auch unseren Seminar für „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“) nachweisen. Gerne bieten wir Ihnen diese Schulung als Basis- und Aufbau-Seminar sowie als Fortbildung an Seminarinfo. Durch unser dreitägiges Basis-Seminar zum „Erwerb von Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten, stellen sich Umweltgefahren transparenter dar und es lassen sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden.
Dieses Basis-Seminar ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Unmittelbar an dem Basis-Seminar schließt sich vor Ort eine schriftliche Prüfung an. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Teilnahme-Zertifikat ausgestellt.
In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen
enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten.
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Der Schwerpunkt unserer Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt. Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung
zum „Erwerb von Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten, stellen sich Umweltgefahren
transparenter dar und es lassen sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu dieser Thematik gebracht.
Die Fortbildung ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Wir stellen eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Fortbildung aus.
In der Seminargebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Seminarbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
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