Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.32.47 vom 08.02.2021.
In der Entsorgungswirtschaft tätige Unternehmen können sich gemäß den §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Zu den zertifizierbaren Tätigkeiten zählt das sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, sowie das handeln oder makeln. Dazu müssen u.a. die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen gemäß § 9 EfbV die erforderliche Fachkunde durch die bescheinigte Teilnahme an einem staatl. anerkannten Grundlehrgang nachweisen.
Das gleiche gilt für die Erlangung der Erlaubnis zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen gemäß § 54 KrWG und § 1 der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler (AbfAEV). Auch für die Erlaubnis zum Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen wird gemäß § 54 KrWG der Fachkundenachweis verlangt.
Dieser Grundlehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Grundlehrgang aus.
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.34.47 vom 08.02.2021
Für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen müssen zur Erhaltung ihres Fachkundenachweises mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. Dies gilt auch für verantwortliche Personen die mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln.
Verantwortliche Personen von Betrieben die Abfälle ausschließlich transportieren sind alle 3 Jahre zum Besuch eines anerkannten Fortbildungslehrgangs verpflichtet.
Im Rahmen dieser zweitägigen Veranstaltung liegt das Hauptaugenmerk auf Änderungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht, sowie anderen tangierenden Rechtsbereichen. Dabei spielt auch die Umsetzung von Änderungen im Betrieb eine wichtige Rolle.
Dieser Lehrgang ist gleichzeitig anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Der Fortbildungslehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang aus.
In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Dieser Seminarteil ist für eine Mehrwertsteuerbefreiung (gemäß Steuerbefreiungsbescheinigung der Bezirksregierung Arnsberg AZ: 34.1.4-100/15 vom 02.03.2015) zugelassen, wenn eine Anmeldung ausschließlich als Privatperson erfolgt.Hier laden Sie kostenlos den aktuellsten Acrobat Reader von Adobe zur Installation herunter.
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