Verwendung von Fässern beim Transport von Lithiumbatterien (UN 3090, UN 3091, UN 3480 und UN 3481) entgegen Unterabschnitt 4.1.1.9 ADR/RID.
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Die Bekanntmachung veröffentlicht VkBl./PDF
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Gudula Schwan
Bonn, den 03. Dezember 2020 G 16/3642.20/2019-4
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 24-2020, S. 847
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
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