Die von Frankreich am 3. November 2020 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M331 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2 ist am 1 . Dezember 2020 von Deutschland gegengezeichnet worden. Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar. Die ADA-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse www.unece.org abgerufen werden.
Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend als deutsche Übersetzung veröffentlicht VkBl./PDF
Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Rebecca Niebusch
Bonn, den 02. Dezember 2020 G 16/3642.40/331
Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 1-2021, S. 6 ff
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
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