Laut Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520 muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch 2 Mitarbeiter. Einer der Mitarbeiter muss eine "Fachkraft" mit der Sachkunde nach den TRGS 520 sein. Werden auf der Sammel-
stelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. Die für eine Sammelstelle benötigte "Fachkraft" muss einen Ersthelferkurs absolviert haben und eine berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant besitzen. Darüber hinaus muss diese "Fachkraft" auch die Schulung als "Beauftragte Person" gemäß Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) nachweisen. Durch unseren dreitägigen Basiskurs zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten, stellen sich Umweltgefahren transparenter dar und Umweltrisiken lassen sich früher erkennen und vermeiden.
Der Schwerpunkt unserer Fortbildung liegt auf Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Inhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.
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