Kurs: Der Kranführer Kranführerprüfung für Portal- und Brückenkran gemäß BGV D6 und D8

Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D8 der Berufsgenossenschaft verpflichtet Unternehmen, die Kranführer beschäftigen, ihre Mitarbeiter eine Prüfung bei autorisierten Personen absolvieren zu lassen. In unserem eintägigen Basiskurs bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer dafür vorgesehenen Mitarbeiter ohne Kranführerkenntnisse an. Unser Aufbaukurs ist für die fachliche Weiterqualifizierung von Kranführern mit entsprechenden Vorkenntnissen gedacht.

Die von der Berufsgenossenschaft (BG) erlassene Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 §4 (1) verpflichtet alle Unternehmen, mindestens einmal jährlich ihre beauftragten Mitarbeiter unterweisen zu lassen. Unsere Fortbildung vermittelt diesen Kranführern, die bereits unseren Basiskurs bzw. einen Kranführerschein besitzen, theoretische sowie gesetzgeberische Änderungen und Ergänzungen. Innerbetriebliche Gegebenheiten werden dabei besonders berücksichtigt.

Sie finden das Anmeldeformular sowie die Kursinhalte, Termine und Preise in den folgenden PDF-Flyern:

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