In der betrieblichen Praxis gestaltet sich eine Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen oft sehr schwierig. Der Grund liegt in den verschiedenen Absichten der staatlichen Rechtsbereiche. Unser eintägiger Basiskurs soll Verfahren für eine Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen aufzeigen, die sich in der Praxis bewährt haben. Es besteht die Möglichkeit, innerbetriebliche Beispiele der Teilnehmer zu besprechen und Lösungen dazu zu erarbeiten. Im Kurs sind auch Zeiten für praktische
Übungen enthalten.
Der Basiskurs richtet sich an MitarbeiterInnen von Abfallerzeugern in Gewerbe und Industrie, Abfalltransporteuren (z.B. Speditionen, Containerdienste) und Abfallentsorgern. Insbesondere diejenigen Personen, die für den Transport von Abfällen und Gefahrstoffen Verantwortung tragen, u.a.: Verpacker und Versender von Abfällen und Gefahrstoffen ("Bereitstellung zur Abholung"), Gefahrgut-, Abfall- und Umweltbeauftragte, Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OwiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher "Beauftragte Personen"), Disponenten, Einsatz- und Betriebsleiter, Fahrzeugführer, Fachkundige gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) und Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV).
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