Kurs: Der Gefahrgutbeauftragte für Luftverkehr

Optionaler Kursteil zum Basiskurs "Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt"

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Luftfahrzeugen beteiligt sind, mussten in der Vergangenheit nach den Vorgaben der GbV schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Bestellungspflicht entfiel ab dem 1.9.2011, jedoch bleibt die Kontrollpflicht bzw. Überwachung u.a. nach § 130 OwiG für den Unternehmer weiterhin bestehen. Unser optionales Zusatzmodul bietet zukünftigen Gefahrgutbeauftragten die Möglichkeit wichtige Informationen zur Überwachung beim Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr im Anschluss an den Basiskurs „Der Gefahrgutbeauftragte
für Straßenverkehr“ zu erhalten. Die Teilnahme am Basiskurs ist jedoch kein Ersatz für eine Schulung nach der IATA bzw. für eine Personalkategorieschulung
gemäß Luftfahrt Bundesamt (LBA)!

Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf der Vermittlung von Neuerungen für die Verkehrsträger Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr mit der Einbindung von Abfalltransporten als Gefahrgut. Bei den Inhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teil-nehmer berücksichtigt. Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen Fortbildung werden gesetzliche Vorschriften eingehalten. Es werden Problemlösungen im Bereich Gefahrgut (speziell Stückguttransporte vermittelt. Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.

Sie finden das Anmeldeformular sowie die Kursinhalte, Termine und Preise in den folgenden PDF-Flyern:

  • 1. Halbjahr 2012 Folgende Kursstandorte stehen zur Verfügung:
  • 2. Halbjahr 2012 Folgende Kursstandorte stehen zur Verfügung:

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