Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft BGV D27 verpflichtet Unternehmen, die Fahrer von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler) beschäftigen, ihre Mitarbeiter eine Gabelstapler-Fahrschulung bei autorisierten Personen absolvieren zu lassen. In unserem eintägigen Basiskurs bieten wir Ihnen die Ausbildung Ihrer dafür vorgesehenen Mitarbeiter nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 an.
Die von der Berufsgenossenschaft (BG) erlassene Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 §4 (1) verpflichtet alle Unternehmen, mindestens einmal jährlich ihre beauftragten Mitarbeiter unterweisen zu lassen. Unsere Fortbildung vermittelt diesen Personen, die bereits unseren Basiskurs bzw. einen Staplerschein besitzen, theoretische sowie gesetzgeberische Änderungen und Ergänzungen. Innerbetriebliche Gegebenheiten werden dabei besonders berücksichtigt.
Sie finden das Anmeldeformular sowie die Kursinhalte, Termine und Preise in den folgenden PDF-Flyern:
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