Der Gesetzgeber hat in § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut unabhängig von der anfallenden Menge befördern, versenden und verpacken, ihre "Beauftragten Personen" besonders schulen müssen. An diese "Beauftragten Personen" richtet sich unser Basiskurs.
Bei der Beförderung von Gefahrgütern ins Ausland werden verschiedene Verkehrsträger genutzt. Dabei kommen auf Verpacker, Befüller, Verlader, Absender und Beförderer zusätzliche Anforder-
ungen zu. Unser Aufbaukurs vermittelt dazu einen umfangreichen Überblick, um diesen An-
forderungen gerecht zu werden.
Mitarbeiter die eine weiterführende Schulung im Rahmen einer sogenannten Personalkategorie nach den Regeln der Luftfahrt benötigen, erhalten durch den Aufbaukurs erste Einblicke. Die Teilnahme am Aufbaukurs ist jedoch kein Ersatz für eine Schulung nach der IATA! Für die Verkehrsträger See- und Binnenschiffsverkehr erfüllt der Aufbaukurs in Kombination mit dem Basiskurs die Voraussetzung bzw. die Unterweisung zur beauftragten Person.
Sie finden die Kursinhalte, Termine und Preise in unseren PDF-Flyern:
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