Bei der Beförderung von Gefahrgütern ins Ausland werden verschiedene Verkehrsträger genutzt. Dabei kommen auf Verpacker, Befüller, Verlader, Absender und Beförderer zusätzliche Anforderungen zu. Mitarbeiter die eine weiterführende Schulung im Rahmen einer sogenannte Personalkategorie nach den Regeln der Luftfahrt benötigen, erhalten durch den Aufbaukurs erste Einblicke. Die Teilnahme am Aufbaukurs ist jedoch kein Ersatz für eine Schulung nach der IATA bzw. für eine Personalkategorieschulung gemäß Luftfahrt Bundesamt (LBA)! Für die Verkehrsträger des See- und Binnenschiffverkehrs erfüllt der Aufbaukurs in Kombination mit dem Basiskurs die Unterweisung zu „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OwiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“).
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