(1) Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2-2-8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig. Diese Bescheinigungen werden für fünf Jahre erneuert, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Oktober 2021 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2. 7 ADR bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt des ursprünglichen Ablaufens der zu erneuernden Bescheinigung.
Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Oktober 2021 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.
Das bedeutet, dass alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß ADR, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet, bis zum 30. September 2021 gültig bleiben.
Die Vereinbarung M333 als PDF-Datei.
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir ab sofort zwei... mehr
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir ab sofort zwei... mehr
Im neuen BDE-Praxisleitfaden (Stand Februar 2021) finden Sie aktuelle Informationen... mehr
Der Geschäftsführer der GEFAHRGUTJÄGER GmbH, Bernhard Jäger,... mehr
(1) Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2-2-8.2... mehr
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle... mehr
Die von Frankreich am 3. November 2020 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung... mehr
Auch im neuen Jahr 2021 starten wieder zwei Zertifikatslehrgänge... mehr